Änderung des Testverfahrens ab Montag, den 28.02.
Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,
aus dem Ministerium (auch auf den Seiten des Ministeriums abrufbar) erreichen uns Informationen zur Änderung der Testverfahren:
– ab Montag, den 28.02. wird die Testpflicht (3x wöchentlich) für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen) aufgehoben.
Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können.
Wir bitten freundlich darum, dies im Sekretariat zu tun bzw. ggf. zu aktualisieren.
– SchülerInnen können nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen.
Mit besten Grüßen aus dem Nepomucenum
Angela Bülo