Natürlich ist uns besonders daran gelegen, eure Kreativität zu fördern und Freude an Kunst zu vermitteln. Das bedeutet aber nicht, dass das Gelernte beliebig wäre oder nicht vergleichbar. Zum Glück kann man „Kunst“ ja erlernen – das wäre ja sonst traurig! Jede/r hat bei uns Gelegenheit, zum Künstler zu werden und viel über und mit Kunst zu lernen. Laut Richtlinien gelten deshalb im Fach Kunst, insbesondere auch in der Oberstufe, die den anderen Fächern vergleichbaren und obligatorischen Leistungsanforderungen und Leistungsnachweise:
1. Unter sonstiger Mitarbeit wird bewertet:
- Praktische Arbeit (bildnerische Gestaltung)
- Hausaufgabe (Oberstufe)
- mündliche Mitarbeit
- Protokolle / Mitschriften
- Referate und Ausarbeitungen
Damit vorstellbar ist, wie wir in Kunst Arbeiten bewerten können und Ihr Euch / Sie sich auch schon selbst bewerten könnt/ können, haben wir auf unserer Seite auch einige Bewertungsbögen zusammengestellt.
BewertungSekII
BewertungsbogenSek1_5u6
BewertungsbogenSek1_7u8
2. Für die Klausuren und die schriftliche Abiturarbeit sind folgende Aufgabentypen vorgesehen:
I. Bildnerische Gestaltung mit schriftlicher Erläuterung
II. Analyse/Interpretation von bildnerischen Gestaltungen
III. Fachspezifische Problemerörterung – gebunden an Bildvorgaben oder Texte
Besondere Rahmenbedingungen gelten für das Fach Kunst im Zentralabitur:
( Eine frühzeitige Beratung durch die Fachlehrer/Innen wird bei geplanter Anwahl insofern dringend angeraten )
Aufgabenauswahl und Aufgabentypen im Zentralabitur (Lehrkräfte, Schülerinnen/Schüler)
Für die Aufgabenart I (Bildnerische Gestaltung mit schriftlicher Erläuterung – dezentral gestellte praktische Aufgabe)
werden der Schulaufsicht von der Schule zwei Aufgabenstellungen zur Auswahl vorgelegt.
Die Schulen erhalten zwei Aufgaben der Aufgabenarten II oder III ( Analyse /Interpretation von bildnerischer Gestaltung; Fachspezifische Problemerörterung gebunden an Bildvorgaben oder Texte),darunter mindestens eine Aufgabe der Aufgabenart II.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils eine Prüfungsaufgabe der Aufgabenart I (dezentral gestellt) und die zentral gestellten Prüfungsaufgaben der Aufgabenarten II und III zur Auswahl, von denen sie im Abitur eine zu bearbeiten haben.