Schulschließung – Übergangsregelung

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,

aus dem Ministerium erreicht uns die Information, dass ab Montag, dem 16.03. die Schulen in NRW bis zu den Osterferien geschlossen sind.

Für zwei Tage gilt eine Übergangsregelung, d. h.Sie können als Eltern bis einschließlich Dienstag 17.03.2020 aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Wir werden in diesen Tagen während der üblichen Unterrichtszeiten Mo (8 – 15.30 Uhr) und Di (8 – 13.15 Uhr) eine Betreuung sicher stellen.

Die Einstellung des Schulbetriebs darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Sofern Sie aus diesem Grund während des weiteren Unterrichtsausfalls bis zu den Osterferien einen Betreuungsbedarf für SchülerInnen insbesondere der Klassen 5 und 6 haben, lassen Sie uns dies über das Sekretariat wissen, damit wir ein Not-Betreuungsangebot vorbereiten können.

Die anstehenden Abiturprüfungen werden nicht gefährdet.

Ich wünsche uns allen weiterhin die notwendige Umsicht, aber auch Gelassenheit in der besonderen Lage.

 

 

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