Grundsätze der Leistungsbeurteilung (Zusammenstellung aus Richtlinien und Lehrplan)
- Grundlage der Leistungsbeurteilung ist die „Sonstige Mitarbeit“
- Leistungsbewertungen sind ein kontinuierlicher Prozess. Bewertet werden alle von Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen
- Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse. Die Unterrichtsziele, -gegenstände und die methodischen Verfahren, die von den Schülerinnen und Schülern erreicht bzw. beherrscht werden sollen werden je nach Inhalt vom Fachlehrer erläutert (Kapitel 1-3 Richtlinien Sport NRW)
Leitlinien der Leistungsbeurteilung im Sport am Nepomucenum
- Kontinuierliche und absolute fachliche Leistung einer Sportart bzw. einer Disziplin oder Technik
- Individueller Lernerfolg und Verbesserung (prozessualer Charakter) bzw. Einsatzbereitschaft
- Soziales Engagement, Arbeitsverhalten, Fairness im Spiel, Kooperationsfähigkeit, Tolerierung von Könnensdifferenzen
- Fachlichen Leistungen in Beiträgen zur Unterrichtsgestaltung und zu Unterrichtsgesprächen
- Individuelle Parameter (z.B. Körpergröße, Einschränkungen durch Erkrankungen etc.)
- Regelkenntnisse, Spielverständnis, Verständnis für Individual- und Mannschaftstaktik, Verständnis für Trainings- und Bewegungsphänomene (auch zusätzliche schriftliche Überprüfungen, vor allem in der Sek. II können hierzu herangezogen werden)
- Engagement in Schulmannschaften und Teilnahme an Schulwettkämpfen
- Außerunterrichtliches, sportliches Engagement und Partizipation in der Schule
- Für die Bildung der Kursnote sind die Ergebnisse punktueller wie auch unterrichtsbegleitender Lernerfolgsüberprüfungen zu berücksichtigen
Verhaltensweisen, die unter allen Pädagogischen Perspektiven (Inhalten) sichtbar werden, sind u.a.:
Bewegungskönnen zeigen; sich auf Unterrichtssituationen einlassen; Beiträge zur gemeinsamen Planung und Gestaltung von Lern-, Übungs-, Spiel- und Wettkampfsituationen einbringen; Erfahrungen, Kenntnisse und Einsichten strukturiert wiedergeben; Zusammenhänge sachgerecht und reflektiert erläutern können
Überprüfungsformen können punktuelle Überprüfungsformen und unterrichtsbegleitende Lernerfolgsüberprüfungen sein, z.B.:
- Demonstrationen
- Motorische Tests
- Beiträge zur Unterrichtsgestaltung
- Beiträge zu Unterrichtsgesprächen
- Mitarbeit in Projekten
- Schriftliche Übungen
- Referate, Kurzreferate
- Protokolle
- Hausaufgaben
Grundlage für den Unterricht, das schulinterne Curriculum Sport sowie das zugehörige
Leistungskonzept, ist der Kernlehrplan Sport NRW (Kernlehrplan für das Gymnasium –
Sekundarstufe I (G8) in Nordrhein-Westfalen Sport vom 01.07.2011.
Grundsätze der Leistungsbewertung
Die Leistungsbeurteilung orientiert sich am spezifischen Lernvermögen des Schülers bzw.
der Schülerin, an den im Lehrplan beschriebenen Kompetenzerwartungen und den jeweils
ausgewiesenen Zielsetzungen eines Unterrichtsvorhabens, wobei neben den Ergebnissen
auch die Prozesse selbst einbezogen werden.
Im Laufe der Sekundarstufe I bezieht sich die Bewertung von Leistungen zum Einen auf die
im Curriculum festgelegten Bewegungsfelder und Sportbereiche, zum Anderen auf alle
Kompetenzbereiche gemäß des Kernlehrplans Sport, d. h. im Einzelnen auf:
- Leistungen im Bereich der Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz
- Leistungen im Bereich der Methodenkompetenz
- Leistungen im Bereich der Urteilskompetenz
Leistungen im Bereich sportbezogenen personalen und sozialen Verhaltens beziehen sich
immer auf Kriterien, die im Unterricht erarbeitet und eingeübt werden können, z. B.:
- Mitgestaltung und Organisation von Rahmenbedingungen
- Anstrengungsbereitschaft
- Selbstständigkeit
- Fairness, Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit
Die Leistungsbewertung im Fach Sport ist einem pädagogischen Leistungsverständnis
verpflichtet, das das individuelle Leistungsvermögen sowie den individuellen Lernfortschritt
in der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
Zu Beginn eines Unterrichtsvorhabens informiert die Sport unterrichtende Lehrkraft die
SchülerInnen über die angestrebten Kompetenzen sowie konkrete Leistungsanforderungen
und die damit verbundenen Kriterien. Somit werden inhaltliche Schwerpunkte der
Leistungsbewertung transparent gemacht. Jeweils nach Abschluss eines Unterrichts-
vorhabens erhalten die SchülerInnen Rückmeldungen über ihren Lernfortschritt bzw.
entsprechende individuelle Maßnahmen zur (Leistungs-) Förderung.
Formen der Leistungsbewertung
Lernerfolgsüberprüfungen finden in vielfältigen Formen statt und beziehen sich (allein
und/oder in der Gruppe) auf alle drei Kompetenzbereiche. Es gibt zwei Arten von
Überprüfungen:
Prozessbezogene, unterrichtsbegleitende Lernerfolgsüberprüfungen:
Diese Überprüfungen erwachsen aus dem konkreten Unterrichtsgeschehen auf der Grundlage
zuvor festgelegter, der Lerngruppe bekannter Kriterien. Sie beziehen sich auf folgende Formen:
- selbstständiges Planen und Gestalten von Auf- und Abwärmprozessen
- Mitgestaltung von Unterrichtssituationen
- Helfen und Sichern, Geräteaufbau und -abbau, Schiedsrichter- und Kampfrichter-
aufgaben
- Selbst- und Fremdbeobachtung in sportlichen Handlungssituationen
- Anstrengungsbereitschaft, Willenskraft, Leistungsbereitschaft, Kooperations- und
Teamfähigkeit
- Beiträge (mündlich): Lösung von Aufgaben in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit,
Beiträge zum Unterrichtsgespräch…
Produktbezogene, punktuelle Lernerfolgsüberprüfungen:
Punktuelle Lernerfolgsüberprüfungen (allein und/oder in der Gruppe) beziehen sich auf
folgende Formen:
- Demonstration von Bewegungshandeln, Präsentationen technisch-koordinativer
Fertigkeiten, taktisch-kognitiver sowie ästhetisch-gestalterischer Fähigkeiten
- Fitness-/Ausdauerleistungstests
- Qualifikationsnachweise: eventuell Schwimmabzeichen, Sportabzeichen
- Wettkämpfe: Mehrkämpfe, Turniere
- selbstständiges Planen und Gestalten von Auf- und Abwärmprozessen
- Selbst- und Fremdbeobachtung in sportlichen Handlungssituationen
- schriftliche Beiträge zum Unterricht, z. B. Übungen, Skizzen, Plakate, Tabellen,
Kurzreferate, Stundenprotokolle, Übungs- oder Trainingsprotokolle, Lerntagebücher,
Portfolios
- Mündliche Beiträge zum Unterricht: z. B. Lösung von Aufgaben in Einzel-, Partner-
und Gruppenarbeit, Beiträge zum Unterrichtsgespräch …
Grundsätze der Notenbildung
Die Leistungsbewertung erfolgt in einem kontinuierlichen Prozess, bezieht sich auf alle
Unterrichtsvorhaben und berücksichtigt alle Formen und Grundsätze der Leistungsbewertung
in einem angemessenen Rahmen. Unverschuldete Unterrichtsausfälle werden bei der
Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt. Außerunterrichtliche Leistungen im Schulsport – wie z. B. die Teilnahme an Schulsportwettkämpfen, ehrenamtliches Engagement als SporthelferIn oder weitere ehrenamtliche sportliche Tätigkeiten, können als Teil der Sportnote berücksichtigt werden. Außerschulische Leistungen können als Bemerkung auf dem Zeugnis angeführt werden.
Für die Leistungsbewertung in den jeweiligen Jahrgangsstufen gilt:
Die Schülerinnen und Schüler können die Anforderungen …
- im besonderen Maße erfüllen: Note sehr gut
- im guten Maße erfüllen: Note gut
- im zufriedenstellenden Maße erfüllen: Note befriedigend
- im ausreichenden Maße erfüllen: Note ausreichend
- im unzufriedenen Maße erfüllen: Note mangelhaft
- nicht erfüllt: Note ungenügend