Schulmail vom 11.02. – Informationen

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,

am gestrigen Nachmittag hat uns die Schulmail zum „Schulbetrieb nach dem 14.02.2021“ erreicht, die inzwischen auch im „Archiv Schulmails 2021“ auf den Ministeriumsseiten einsehbar ist.

Über die wichtigsten Eckpunkte informiere ich hier vorab. Wir arbeiten an der Umsetzung am Nepo und werden in der kommenden Woche weitere Detailinformationen über die bekannten Kanäle veröffentlichen:

Bis zum 22. Februar findet die Beschulung im bisherigen Rahmen statt.

  • Diejenigen SchülerInnen, die sich nicht in einer Abschlussklasse (bei uns die Stufen Q1 und Q2) befinden, werden auch nach dem 22. Februar in Distanz unterrichtet.

Für alle SchülerInnen 5 – EF findet zunächst also weiterhin Distanzunterricht statt.

  • Für SchülerInnen der Stufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern eine pädagogische Betreuung ermöglicht.

Wir bitten auch weiterhin, in den Familien genau abzuwägen, ob eine solche – dann reine Betreuung der Distanzangebote – notwendig ist. Eine entsprechende Vorlage zur Beantragung finden Sie im Servicebereich unter „SERVICE A-Z / Corona – Aktuelle Pläne und Dokumente / Antragsformular Notbetreuung bis 26.02.“

Senden Sie uns dies gerne elektronisch unter verwaltung@nepomucenum.de zu.

  • Für die Beschulung der Stufen Q1 und Q2 – bei uns auch in Kooperation mit dem Heriburg-Gymnasium – sind umfangreiche organisatorische Absprachen zu treffen.
  • Für die Sekundarstufe I ist vorgesehen, die vorgeschriebene Anzahl von Klassenarbeiten zu reduzieren. Ein Erlass dazu wird in Kürze folgen.
  • Die ursprünglich in der Klasse 8 im März vorgesehenen Lernstandserhebungen (VERA 8) werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres (frühestens September 2021) verschoben.
  • Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung (Standardelemente) können zunächst nur in digitaler Form stattfinden. Nur in Ausnahmefällen können auf Wunsch der Eltern und bei Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Betriebe Praktika durch die Schulleitung auch in Präsenz im Betrieb genehmigt werden. Hierzu haben wir bereits über unsere Stubos und Stufenleitungen informiert. Leiten Sie uns entsprechende Anfragen gerne ebenfalls über verwaltung@nepomucenum.de zu.
  • Die Durchführung von Schulfahrten (bislang unzulässig bis zum 31. März 2021) ist auch für den Rest des Schuljahres also auch in der Zeit vom 01. April bis zum 05. Juli unzulässig.
  • Nach jetzigem Sachstand wird die Coronbetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) in ihrer ab dem 15. Februar geltenden Fassung erweiterte Regelungen zum Tragen von Masken im Schulgebäude und auf dem Schulgelände vorsehen. Wir bitten hierzu von den verschiedenen Möglichkeiten der Information auf offiziellen Seiten im Internet Gebrauch zu machen.

Ich wünsche allen ein erholsames Wochenende und

Grüße aus dem Nepomucenum

Angela Bülo

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