Aktualisierung Betreuung – Stand 21.03.20

Liebe Eltern, liebe SchülerInnen,

aus dem Ministerium erreicht uns die aktualisierte Nachricht zur Sicherung der Betreuung für Kinder, deren Eltern in kritischen Infrastrukturen arbeiten:

Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird  der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn/sobald für Sie Bedarf an einer Notbetreuung Ihrer Kinder in den Klassenstufen 5 und 6 besteht. Das entsprechende Formular ist auch im Servicebereich eingestellt.

Bleiben Sie gesund – und möglichst zu Hause.

Wir arbeiten am Nepo weiterhin daran, unsere Aufgaben in Corona-Zeiten bestmöglich zu erfüllen.

 

Mit besten Grüßen aus dem Nepo

Angela Bülo

 

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