Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,

mit der neuerlichen Schulmail sind Entscheidungen des Ministeriums an uns übermittelt worden, welche die aktualisierten Regelungen in Bezug zu CORONA beinhalten:

Die Landesregierung hat entschieden, die im Bundesgesetz erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden CORONA-Betreuungsverordnung aufrecht zu halten.

Bis Samstag, 02. April 2022, wird also §2 der CorBetrVo eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.

– Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

– Das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen (wird) nach den Osterferien nicht wieder aufgenommen.

In Absprache des Leitungsgremiums (ESL) empfehlen wir das Tragen der Maske auch in Innenräumen bis zu den Osterferien.

Beste Grüße aus dem Nepo

Angela Bülo